Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der E&W Digitalagentur KLG, nachfolgend «E&W», und ihren Auftraggebern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Webapplikationen, Softwareentwicklung, Branding, Logo- und Grafikdesign, Hosting, Domains, E-Commerce, Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung, IT-Beratung, Support, Schulungen, digitale Produkte und weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Offerten, Verträge, Leistungsbeschriebe oder schriftlich bestätigte Projektänderungen, gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte, die Unterzeichnung eines Vertrags, die elektronische Bestätigung eines Angebots oder eine anderweitige gegenseitige Vereinbarung zustande.
Die bei Vertragsabschluss ausdrücklich einbezogene Fassung dieser AGB bildet Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
Offerten sind während der darin angegebenen Gültigkeitsdauer verbindlich. Fehlt eine entsprechende Angabe, kann E&W die Offerte bis zu deren Annahme ändern oder zurückziehen.
3. Leistungsumfang
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, dem Vertrag, dem Leistungsbeschrieb sowie allfälligen ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichneten Unterlagen.
Besprechungen, Sitzungsprotokolle, Pflichtenhefte, Anforderungen, Entwürfe oder sonstige Unterlagen sind nur insoweit Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs, als dies in der Offerte oder einer anderen Vereinbarung ausdrücklich festgehalten wurde.
Leistungen, Funktionen oder Anforderungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, gelten als Zusatzleistungen.
4. Änderungen des Leistungsumfangs
Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs anfragen.
E&W prüft deren Auswirkungen auf Aufwand, Kosten und Termine. Soweit erforderlich, werden Änderungen vor ihrer Umsetzung abgestimmt und zusätzlich verrechnet.
Änderungen können insbesondere Auswirkungen auf vereinbarte Richtpreise, Pauschalpreise, Projekttermine und den vorgesehenen Leistungszeitraum haben.
E&W ist nicht verpflichtet, Leistungen ausserhalb des vereinbarten Projektumfangs ohne entsprechende Anpassung der Vereinbarung zu erbringen.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt E&W rechtzeitig sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Dateien, Zugänge, Entscheide und Freigaben zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte und Materialien vollständig, sachlich korrekt und zur vorgesehenen Verwendung geeignet sind.
Verzögerungen, Mehraufwände oder zusätzliche Kosten, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können Auswirkungen auf Termine und Kosten haben und zusätzlich verrechnet werden.
6. Termine und Leistungszeiträume
Angegebene Projekttermine und Leistungszeiträume gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Einhaltung von Terminen setzt insbesondere voraus, dass der Auftraggeber erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge, Rückmeldungen, Entscheide und Freigaben rechtzeitig bereitstellt.
Verzögerungen aufgrund nachträglicher Änderungen des Leistungsumfangs, fehlender Mitwirkung, Abhängigkeiten von Drittanbietern oder anderer von E&W nicht zu vertretender Umstände verlängern die entsprechenden Fristen angemessen.
7. Preise und Abrechnung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes angegeben ist.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird ausgewiesen, soweit sie geschuldet ist.
7.1 Pauschalpreise
Als «pauschal», «Pauschale», «Festpreis» oder vergleichbar bezeichnete Leistungen werden zum vereinbarten Preis abgerechnet.
Der Pauschalpreis umfasst ausschliesslich den vereinbarten Leistungsumfang. Änderungen oder zusätzliche Leistungen ausserhalb dieses Umfangs sind nicht Bestandteil des Pauschalpreises.
7.2 Richtpreise und Schätzungen
Als «ca.», «Schätzung», «Richtpreis» oder vergleichbar bezeichnete Beträge basieren auf dem bei Offertstellung voraussichtlich erforderlichen Aufwand.
Diese Leistungen werden nach dem tatsächlich erbrachten Aufwand beziehungsweise dem effektiven Ausmass zu den vereinbarten Ansätzen abgerechnet.
Mehrmengen oder Mehraufwände bis zu 10 % des jeweiligen Richtpreises können ohne vorgängige Rücksprache ausgeführt und verrechnet werden.
Ist eine Überschreitung von mehr als 10 % des jeweiligen Richtpreises absehbar, informiert E&W den Auftraggeber vorgängig und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
8. Zusatzleistungen und Drittkosten
Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, können separat nach Aufwand oder aufgrund einer ergänzenden Offerte verrechnet werden.
Kosten für Drittanbieter sind nur im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist.
Dazu können insbesondere Kosten für Domains, Hosting, Lizenzen, Schriftarten, Stockmaterial, Plugins, Schnittstellen, externe Plattformen, Zahlungsanbieter, E-Mail-Dienste oder sonstige Drittleistungen gehören.
Ändert ein Drittanbieter seine Preise, Leistungen oder Vertragsbedingungen, liegt dies ausserhalb des Einflussbereichs von E&W.
9. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss den in der Offerte oder im Vertrag festgelegten Bedingungen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug kann E&W nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist die weitere Leistungserbringung bis zum Eingang der fälligen Zahlung aussetzen.
Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben vorbehalten.
10. Prüfung, Abnahme und Mängel
Der Auftraggeber prüft abgelieferte Leistungen innerhalb angemessener Frist und informiert E&W über festgestellte Mängel möglichst konkret.
E&W erhält bei berechtigten Mängeln Gelegenheit, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
Nicht als Mangel gelten insbesondere Änderungswünsche, neue Anforderungen oder Leistungen, die ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen.
Bei digitalen Produkten können Darstellungs- oder Funktionsunterschiede entstehen, die auf nachträgliche Änderungen von Browsern, Betriebssystemen, Geräten, Schnittstellen oder Drittanbieterdiensten zurückzuführen sind. Solche nachträglichen Änderungen begründen grundsätzlich keinen ursprünglichen Mangel der von E&W erbrachten Leistung.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.
11. Nutzungs- und Immaterialgüterrechte
Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte an bestehenden Werkzeugen, Bibliotheken, Frameworks, Modulen, Vorlagen, Methoden, Konzepten, wiederverwendbaren Komponenten und sonstigem bereits bestehendem Know-how bei E&W beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Herausgabe von Quelldateien, editierbaren Arbeitsdateien, Entwicklungsumgebungen, internen Werkzeugen oder Quellcode ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Für eingesetzte Open-Source-Software und Komponenten von Drittanbietern gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.
12. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Videos, Logos, Marken, Schriftarten, Daten, Dokumenten und sonstigen Materialien verfügt.
E&W ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte umfassend zu überprüfen.
Macht ein Dritter Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten geltend, informiert E&W den Auftraggeber, soweit dies möglich und zulässig ist.
13. Domains, Hosting und Drittanbieter
Werden für ein Projekt Leistungen externer Anbieter eingesetzt, können deren eigene Geschäfts-, Lizenz-, Datenschutz- und Nutzungsbedingungen gelten.
E&W kann nicht gewährleisten, dass Dienste Dritter dauerhaft, unverändert oder störungsfrei verfügbar sind.
Soweit Domains, Hosting, Lizenzen oder andere wiederkehrende Leistungen Bestandteil einer laufenden Vereinbarung sind, ergeben sich Laufzeit, Kosten und Kündigungsbedingungen aus der jeweiligen Vereinbarung beziehungsweise den Bedingungen des entsprechenden Drittanbieters.
E&W haftet nicht für Änderungen, Ausfälle oder die Einstellung von Drittanbieterdiensten, soweit E&W diese nicht zu vertreten hat.
14. Wartung, Support und Weiterentwicklung
Die Erstellung oder Veröffentlichung einer Website, Software oder sonstigen digitalen Lösung umfasst keine unbefristete Wartung, Betreuung oder Weiterentwicklung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Nachträgliche Anpassungen aufgrund neuer Anforderungen, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Browseränderungen, Betriebssystemänderungen, Updates oder Änderungen von Drittanbietern können separat verrechnet werden.
Für laufenden Support, Wartung oder Betrieb können separate Vereinbarungen abgeschlossen werden.
15. Datensicherung
Sofern E&W ausdrücklich mit Hosting, Betrieb oder Datensicherung beauftragt wurde, richten sich Umfang und Häufigkeit der Datensicherung nach der jeweiligen Vereinbarung.
Ohne entsprechende Vereinbarung ist der Auftraggeber für die Sicherung seiner eigenen Daten, Zugangsdaten und Inhalte verantwortlich.
16. Datenschutz
E&W bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website von E&W enthalten.
Soweit E&W Personendaten im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet und hierfür eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung erforderlich ist, wird diese bei Bedarf separat abgeschlossen.
17. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden und ihrer Natur nach vertraulich sind, angemessen vertraulich.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Abschluss des jeweiligen Projekts fort, soweit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
18. Beizug Dritter
E&W ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende, externe Fachpersonen, Unterauftragnehmer oder technische Dienstleister beizuziehen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
E&W bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemässe Erfüllung der eigenen vertraglichen Pflichten verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
19. Haftung
E&W haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet E&W nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Datenverluste, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von E&W verursacht wurden.
E&W haftet insbesondere nicht für Störungen, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle oder sonstige Schäden, die ausschliesslich durch Drittanbieter, externe Systeme, höhere Gewalt oder durch Handlungen des Auftraggebers verursacht wurden und ausserhalb des Verantwortungsbereichs von E&W liegen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
20. Höhere Gewalt
Kann eine Partei ihre vertraglichen Pflichten aufgrund von Umständen, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, vorübergehend nicht oder nur verzögert erfüllen, verlängern sich betroffene Fristen angemessen.
Dazu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Strom- oder Netzausfälle, grossflächige technische Störungen, Cybervorfälle bei Drittanbietern oder vergleichbare aussergewöhnliche Ereignisse gehören.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich über erhebliche Auswirkungen auf die Leistungserbringung.
21. Projektunterbruch und Vertragsbeendigung
Wird ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers während längerer Zeit unterbrochen, kann E&W einen neuen Terminplan festlegen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits verbindlich eingegangene und dem Projekt zuordenbare Drittkosten sind bei einer Beendigung des Projekts zu vergüten, soweit gesetzlich und vertraglich geschuldet.
Gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs- und Beendigungsrechte der Parteien bleiben vorbehalten.
22. Elektronische Kommunikation
Die Parteien können im Rahmen der Zusammenarbeit insbesondere per E-Mail, Kundenportal oder anderen vereinbarten elektronischen Kommunikationsmitteln kommunizieren.
Elektronisch abgegebene Erklärungen und Freigaben können als Nachweis von Projektentscheiden und Vereinbarungen verwendet werden, soweit keine besondere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, E&W Änderungen seiner Kontaktangaben rechtzeitig mitzuteilen.
23. Änderungen der AGB
E&W kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit anpassen.
Für einen bestehenden Vertrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die bei Vertragsabschluss wirksam einbezogen wurde.
Spätere Änderungen gelten für einen bestehenden Vertrag nur, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der E&W Digitalagentur KLG.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.